Angesichts der Flüchtlingsproblematik, die uns nun jeden Tag mit erneuter Aktualität gegenübersteht, sollte man sich einmal Gedanken zum Rechtsstatus Staatenloser Menschen machen. Kaum eine Denkerin ist dazu besser geeignet als Hannah Arendt, die den Kern des Problems bereits 1951 in ihrem Buch On Totalitarianism präzise zusammenfasst. In diesem etwa 1000seitigen Werk findet sich ein kurzes Kapitel namens The Perplexities of the Rights of Man, in dem sich Arendt bemüht eine kurze Geschichte der Menschenrechte nebst ihrem Versagen zu skizzieren.
Was ist die Aufgabe der Menschenrechte? Um es kurzzufassen haben die Menschenrechte das Ziel den Menschen als solches und sein Wohlergehen als Grundlage aller Politik zu machen. Sie sollen seine Freiheit garantieren und ihn beschützen. Historisch tauchen sie zu einem Zeitpunkt auf, in dem zur Begründung der "Heiligkeit" menschlichen Lebens nicht mehr bloß, der Säkularisierung sei Dank, ein Verweis auf die Ebenbildlichkeit Gottes ausreicht. Die Menschenrechte erscheinen hier als eine neue Grundlegung und sollen einen Mangel ersetzen.
Die Menschenrechte stellen also einen neuen Katalog dar, der den Menschen quasi rechtlich bestimmen soll. Ein jeder weißer, heterosexueller, cis-männlicher Nationalstaat europäischen Vorbilds, der etwas auf sich hält, täte gut daran die Setzung seiner Bürgerrechte auf eben diese Grundlage der Menschenrechte zu stellen, die unveräußerlichen Rechte, die ein Mensch von Geburt an inne hat.
Was in der Theorie gut klingt, kommt in der Geschichte schnell an seine Grenzen. Bald wird deutlich, dass die unveräußerlichen Menschenrechte, die als von allen konkreten politischen Strukturen unabhängig sein und diese begründen sollten, aufs Tiefste mit dem Modell des europäischen Nationalstaats verknüpft sind. So stellte die Ausbeutung Afrikas durch Europa kein allzugroßes Problem dar. Es wird deutlich, dass die Menschenrechte paradoxerweise in der Praxis keine wirkliche Bedeutung haben, wenn es keinen Nationalstaat, also keine politische Gemeinschaft gibt, welche diese Rechte auch einfordert, bzw. einfordern kann. In der Abwesenheit einer politischen Gemeinschaft, welche auch in der Lage wäre ihren Mitgliedern Bürgerrechte zu garantieren, erweisen sich die Menschenrechte als praktisch inexistent. Statt die Bürgerrechte erst zu begründen, sieht es eher so aus, als würden diese erst so etwas wie Menschenrechte möglich machen.
Das Paradox erreicht im zwanzigsten Jahrhundert seinen bisherigen, traurigen Höhepunkt. Hunderttausende Flüchtlinge werden auf das reduziert, was Hannah Arendt "abstraktes, nacktes Leben" nennt, Leben ohne eine politische Gemeinschaft, die sich für deren Rechte einsetzen könnte. Unter ihnen auch Arendt selbst, die nach ihrer Flucht aus Nazideutschland wochenlang in einem französischen Internierungslager festsitzt und ihre Zeit in Ungewissheit verbringt. Jahre später schreibt sie:
Ein Ende ist nicht in Sicht.
Das Paradox erreicht im zwanzigsten Jahrhundert seinen bisherigen, traurigen Höhepunkt. Hunderttausende Flüchtlinge werden auf das reduziert, was Hannah Arendt "abstraktes, nacktes Leben" nennt, Leben ohne eine politische Gemeinschaft, die sich für deren Rechte einsetzen könnte. Unter ihnen auch Arendt selbst, die nach ihrer Flucht aus Nazideutschland wochenlang in einem französischen Internierungslager festsitzt und ihre Zeit in Ungewissheit verbringt. Jahre später schreibt sie:
"Not the loss of specific rights,then but the loss of a community willing and able to guarantee any rights whatsoever, has been the calamity which has befallen ever-increasing numbers of people."
Ein Ende ist nicht in Sicht.
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